Für fast alle kraftbetätigten Anlagen (Türen, Tore, Feststellanlagen) gilt eine gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen, meist jährlichen Prüfung. Wir übernehmen sie zuverlässig, herstelleroffen und dokumentiert.
Die Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung durch einen Sachkundigen gilt unabhängig davon, wer die Anlage ursprünglich eingebaut hat. Ohne dokumentierte Wartung droht der Verlust von Garantie- oder Versicherungsschutz, und im Schadensfall haftet der Betreiber selbst.
Wir nehmen Ihnen das ab: mit passenden Intervallen, verlässlicher Terminkoordination und einem Prüfprotokoll nach jedem Termin. So bleibt Ihre Anlage sicher und der Nachweis jederzeit griffbereit.
Betreiber automatischer Türen und Tore, Eigentümer und Hausverwaltungen mit Brandschutz- oder Feststellanlagen, Gewerbe und Industrie, auch dann, wenn die Anlage von einem anderen Betrieb stammt. Wie ein Wartungsturnus je nach Gebäudeart aussieht, steht auf den Seiten für Hausverwaltungen, Industrie und Logistik und den Einzelhandel.
Ein Wartungstermin ist mehr als ein kurzer Blick. Das steckt üblicherweise drin.
Die Prüfpflicht ist kein Selbstzweck, sondern klar geregelt. Die wichtigsten Grundlagen im Überblick.
Wir betreuen Anlagen in Schleswig-Holstein und Hamburg und sind Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Wartung und Service finden innerhalb dieser Geschäftszeiten statt. Wir arbeiten herstelleroffen: Wir warten und reparieren auch Anlagen, die ein anderer Betrieb eingebaut hat. Als Elektrotechniker-Meisterbetrieb übernehmen wir Prüfung, Messung und Kleinreparaturen selbst, mit Protokoll und Plakette nach jedem Termin.
Schildern Sie uns Ihre Anlagen über das Formular. Wir melden uns zeitnah mit einer Ersteinschätzung und einem passenden Wartungsangebot. Erreichbar Mo–Fr 8–20 Uhr.