Gesetze & Normen

Diese Übersicht sammelt die Normen und Vorschriften, die bei Türen, Toren und Zutrittssystemen wirklich zählen. Jeder Eintrag sagt in ein, zwei Sätzen, worum es geht und welche Frist daran hängt, mit Link zur offiziellen Quelle, falls Sie es genau wissen wollen.

Beratungssituation zu Normen und Prüfpflichten für Türen und Tore
Warum das wichtig ist

Normen sind kein Selbstzweck

Für die meisten Türen und Tore ist geregelt, wer sie wie oft prüfen muss, und zuständig ist der Betreiber, nicht der Hersteller und auch nicht die Firma, die sie eingebaut hat. Wer ein Objekt verwaltet oder betreut, sollte deshalb wissen, welche Anlage wann fällig ist. Wird eine Prüfung liegengelassen und es passiert etwas, haftet der Betreiber, und Versicherung oder Garantie können aussteigen.

Diese Übersicht hilft beim Einordnen: nach Bereich sortiert, in normaler Sprache erklärt, mit der jeweiligen Frist. Eine Rechtsberatung ist das nicht. Was genau für Ihr Objekt gilt, sehen wir uns am besten zusammen vor Ort an.

Auf einen Blick

Alle Normen im Schnellüberblick

Sortiert nach Norm. Ein Klick auf die Bezeichnung springt zur ausführlichen Erklärung mit Quelle.

Norm / GesetzBereichFrist / Pflicht
ASR A1.7Tore, automatische Türenjährlich
BetrSichVTore, Arbeitsmittelwiederkehrend, i.d.R. jährlich
DGUV Information 208-022Wartung, Feststellanlagenjährlich + monatlich (Betreiber)
DIN 4102-5BrandschutztürenProduktnachweis
DIN 14677Feststellanlagenjährlich (Instandhaltung)
DIN 18040-1BarrierefreiheitPlanungsnorm
DIN 18095RauchschutztürenProduktnachweis
DIN 18650-1/-2Automatische Türenvor Inbetriebnahme + jährlich
DIN EN 1627EinbruchschutzWiderstandsklasse (RC)
DIN EN 1634-1BrandschutztürenProduktnachweis
DIN EN 1634-3RauchschutztürenProduktnachweis
DIN EN 12453 / 12445Tore (Schließkraft)bei jeder Prüfung
DIN EN 13241IndustrietoreCE-Nachweis
DIN EN 13501-2Feuer-/RauchklassenKlassifizierung
DIN EN 16005Automatische Türenjährlich
DIN EN 16034Brand-/Rauchschutz (CE)CE-Nachweis
DIN EN 16867Mechatronische BeschlägeProduktnorm
DIN/TS 18105Wohnungseingangstürenfreiwillig (Techn. Spezifikation)
VdS-RichtlinienSchließ- & Zutrittstechnikfreiwillig
Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB)Alle Anlagenlaufend
Feststellanlagen (§ 145 StGB)Brand-/RauchschutztürenStraftatbestand
Türen & Objekttüren

Brand-, Rauch- und Einbruchschutz

Gilt für Türen & Objekttüren: Brandschutz-, Rauchschutz- und Wohnungseingangstüren.

Automatische Türsysteme

Kraftbetätigte Fußgängertüren

Gilt für Automatische Türsysteme: Dreh-, Schiebe-, Falt- und Karusselltüren.

Industrietore

Tore als Arbeitsmittel

Gilt für Industrietore: Sektional-, Roll- und Schnelllauftore mit klarer Prüfpflicht.

Schließ- & Zutrittssysteme

Mechanik, Mechatronik, Versicherung

Gilt für Schließ- & Zutrittssysteme: anders als bei Toren muss hier nichts jährlich geprüft werden. Wichtiger sind gute Produktqualität und, bei elektronischen Anlagen, der Datenschutz.

Haftung & übergreifende Pflichten

Was für alle Anlagen gilt

Diese Grundlagen betreffen jede Tür und jedes Tor unabhängig vom Typ. Sie stehen hinter fast jeder Prüfpflicht.

Diese Übersicht dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung. DIN-Normen sind kostenpflichtig und nur über DIN Media (ehemals Beuth Verlag) im Volltext erhältlich; frei zugänglich sind Gesetze, Verordnungen und die genannten DGUV- und BAuA-Regelwerke. Stand der Recherche: Juli 2026.

Häufige Fragen

Recht und Pflicht rund um Türen und Tore

Muss ich meine Türen und Tore wirklich jährlich prüfen lassen?
Für kraftbetätigte Türen, Tore und Feststellanlagen gilt in aller Regel eine mindestens jährliche Prüfpflicht durch einen Sachkundigen. Grundlage sind ASR A1.7, die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Information 208-022. Bei hoher Nutzungsfrequenz verkürzt sich das Intervall. Rein mechanische Schließanlagen unterliegen dagegen keiner festen Prüfpflicht.
Sind DIN-Normen überhaupt gesetzlich verpflichtend?
Nicht automatisch. Eine DIN-Norm wird erst verbindlich, wenn ein Gesetz, eine Verordnung oder ein Vertrag auf sie verweist, oder wenn sie über die Landesbauordnung baurechtlich eingeführt ist. Sie gilt aber als anerkannte Regel der Technik: Wer davon abweicht, muss die Sicherheit anders nachweisen. Technische Spezifikationen wie die DIN/TS 18105 für Wohnungseingangstüren sind dagegen ausdrücklich nicht verpflichtend.
Wer haftet, wenn an einer ungewarteten Anlage etwas passiert?
Der Betreiber. Über die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB haftet er für Schäden, die auf fehlende oder mangelhafte Wartung zurückgehen. Zusätzlich können Versicherungs- und Garantieschutz entfallen. Die dokumentierte Wartung mit Prüfprotokoll und Plakette ist die günstigste Absicherung dagegen.
Darf ich eine Brandschutztür mit einem Keil offen halten?
Nein. Das dauerhafte Festkeilen setzt eine Schutzeinrichtung außer Kraft und kann nach § 145 StGB strafbar sein. Zulässig ist das Offenhalten nur über eine geprüfte Feststellanlage mit Rauchmelder, die die Tür im Brandfall automatisch schließt. So eine Anlage lässt sich nachrüsten.
Gilt die Prüfpflicht auch für Anlagen, die eine andere Firma eingebaut hat?
Ja. Die Prüf- und Wartungspflicht trifft den Betreiber, unabhängig davon, wer die Anlage ursprünglich geliefert oder montiert hat. Wir arbeiten herstelleroffen und übernehmen Prüfung und Wartung auch für Fremdanlagen.
Nächster Schritt

UNSICHER, WELCHE PFLICHT FÜR SIE GILT?

Schildern Sie uns Ihre Anlage über das Formular. Wir sagen Ihnen, welche Prüfungen und Fristen konkret anstehen, und machen Ihnen ein passendes Angebot. Erreichbar Mo–Fr 8–20 Uhr.