Diese Übersicht sammelt die Normen und Vorschriften, die bei Türen, Toren und Zutrittssystemen wirklich zählen. Jeder Eintrag sagt in ein, zwei Sätzen, worum es geht und welche Frist daran hängt, mit Link zur offiziellen Quelle, falls Sie es genau wissen wollen.
Für die meisten Türen und Tore ist geregelt, wer sie wie oft prüfen muss, und zuständig ist der Betreiber, nicht der Hersteller und auch nicht die Firma, die sie eingebaut hat. Wer ein Objekt verwaltet oder betreut, sollte deshalb wissen, welche Anlage wann fällig ist. Wird eine Prüfung liegengelassen und es passiert etwas, haftet der Betreiber, und Versicherung oder Garantie können aussteigen.
Diese Übersicht hilft beim Einordnen: nach Bereich sortiert, in normaler Sprache erklärt, mit der jeweiligen Frist. Eine Rechtsberatung ist das nicht. Was genau für Ihr Objekt gilt, sehen wir uns am besten zusammen vor Ort an.
Sortiert nach Norm. Ein Klick auf die Bezeichnung springt zur ausführlichen Erklärung mit Quelle.
| Norm / Gesetz | Bereich | Frist / Pflicht |
|---|---|---|
| ASR A1.7 | Tore, automatische Türen | jährlich |
| BetrSichV | Tore, Arbeitsmittel | wiederkehrend, i.d.R. jährlich |
| DGUV Information 208-022 | Wartung, Feststellanlagen | jährlich + monatlich (Betreiber) |
| DIN 4102-5 | Brandschutztüren | Produktnachweis |
| DIN 14677 | Feststellanlagen | jährlich (Instandhaltung) |
| DIN 18040-1 | Barrierefreiheit | Planungsnorm |
| DIN 18095 | Rauchschutztüren | Produktnachweis |
| DIN 18650-1/-2 | Automatische Türen | vor Inbetriebnahme + jährlich |
| DIN EN 1627 | Einbruchschutz | Widerstandsklasse (RC) |
| DIN EN 1634-1 | Brandschutztüren | Produktnachweis |
| DIN EN 1634-3 | Rauchschutztüren | Produktnachweis |
| DIN EN 12453 / 12445 | Tore (Schließkraft) | bei jeder Prüfung |
| DIN EN 13241 | Industrietore | CE-Nachweis |
| DIN EN 13501-2 | Feuer-/Rauchklassen | Klassifizierung |
| DIN EN 16005 | Automatische Türen | jährlich |
| DIN EN 16034 | Brand-/Rauchschutz (CE) | CE-Nachweis |
| DIN EN 16867 | Mechatronische Beschläge | Produktnorm |
| DIN/TS 18105 | Wohnungseingangstüren | freiwillig (Techn. Spezifikation) |
| VdS-Richtlinien | Schließ- & Zutrittstechnik | freiwillig |
| Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) | Alle Anlagen | laufend |
| Feststellanlagen (§ 145 StGB) | Brand-/Rauchschutztüren | Straftatbestand |
Gilt für Türen & Objekttüren: Brandschutz-, Rauchschutz- und Wohnungseingangstüren.
Nationale Brandprüfung und Klassifizierung feuerhemmender Abschlüsse, Grundlage der klassischen deutschen Kennzeichnung (T30 bis T90). Wird heute durch das europäische Prüfverfahren nach DIN EN 1634-1 ergänzt.
Quelle: DIN Media, DIN 4102-5 (kostenpflichtig)
Nationale Anforderungen und Prüfung für Rauchschutztüren. Diese halten Rauch zurück, haben aber keinen Feuerwiderstand und müssen selbstschließend sein. Ergänzt durch die europäische DIN EN 1634-3.
Quelle: DIN Media, DIN 18095-1 (kostenpflichtig)
Europäischer Standard für einbruchhemmende Türen und Fenster, klassifiziert in Widerstandsklassen von RC 1 N bis RC 6. Grundlage jeder Einbruchschutz-Nachrüstung: Je höher die RC-Klasse, desto länger widersteht das Bauteil einem Aufbruchversuch.
Quelle: DIN Media, DIN EN 1627 (kostenpflichtig)
Europäisches Prüfverfahren für den Feuerwiderstand von Türen und Abschlüssen. Grundlage der EI-Klassifizierung (EI 30, EI 60 oder EI 90), die angibt, wie viele Minuten die Tür Feuer und Hitze zurückhält.
Quelle: DIN Media, DIN EN 1634-1 (kostenpflichtig)
Europäisches Prüfverfahren für die Rauchdichtheit von Türen. Ergänzt die nationale DIN 18095 und liefert die Prüfgrundlage für die Klassifizierung nach DIN EN 13501-2.
Quelle: DIN Media, DIN EN 1634-3 (kostenpflichtig)
Europäische Klassifizierung des Brand- und Rauchverhaltens von Bauteilen. Legt die Kennzeichnungen fest: EI 30 / 60 / 90 für den Feuerwiderstand, Sa (dicht bei Raumtemperatur) und S200 (dicht bei 200 °C) für die Rauchdichtheit.
Quelle: DIN Media, DIN EN 13501-2 (kostenpflichtig)
Europäische Produktnorm für Türen und Tore mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften. Grundlage der CE-Kennzeichnung kombinierter Brand- und Rauchschutzabschlüsse, etwa als T30-RS.
Quelle: DIN Media, DIN EN 16034 (kostenpflichtig)
Definiert Mindestanforderungen an Wohnungseingangstüren: Schallschutz (mind. 27 dB), Einbruchhemmung und Differenzklima. Als Technische Spezifikation rechtlich nicht verpflichtend, aber ein guter Orientierungsrahmen. Löste 2025 die frühere DIN SPEC 18105 ab.
Quelle: DIN Media, DIN/TS 18105 (kostenpflichtig)
Gilt für Automatische Türsysteme: Dreh-, Schiebe-, Falt- und Karusselltüren.
National gültige, in Teilen strengere Norm zu Produktanforderungen, Prüfverfahren, Sicherheit und Inbetriebnahme automatischer Türen. Verlangt eine sicherheitstechnische Prüfung vor der Erstinbetriebnahme und danach mindestens jährlich durch einen Sachkundigen.
Quelle: DIN Media, DIN 18650-1 & DIN 18650-2 (kostenpflichtig)
Europäische Norm für die Nutzungssicherheit kraftbetätigter Fußgängertüren. Sie ergänzt die DIN 18650, ersetzt sie aber nicht. In der Praxis wird nach dem jeweils strengeren der beiden Maßstäbe geplant.
Quelle: DIN Media, DIN EN 16005 (kostenpflichtig)
Regelt die Instandhaltung elektrisch gesteuerter Feststellanlagen, die Brand- und Rauchschutztüren im Normalbetrieb offen halten und im Gefahrenfall schließen. Die Instandhaltung darf nur durch entsprechend befähigtes Fachpersonal erfolgen.
Quelle: DIN Media, DIN 14677-1 (kostenpflichtig)
Planungsgrundlage für barrierefreie, öffentlich zugängliche Gebäude, unter anderem Anforderungen an automatische Türen, Bewegungsflächen und Bedienung. In vielen Landesbauordnungen baurechtlich verankert, daher bei öffentlichen und gewerblichen Bauten früh mitzudenken.
Quelle: DIN Media, DIN 18040-1 (kostenpflichtig)
Gilt für Industrietore: Sektional-, Roll- und Schnelllauftore mit klarer Prüfpflicht.
Europäische Produktnorm mit den Sicherheits- und Leistungsanforderungen für Industrie-, Gewerbe- und Garagentore. Grundlage der CE-Kennzeichnung, verbindlich für neu in Verkehr gebrachte Tore seit 2005.
Quelle: DIN Media, DIN EN 13241 (kostenpflichtig)
Sicherheitsanforderungen und Messverfahren für die Schließkräfte kraftbetätigter Tore. Die Schließkraftmessung stellt sicher, dass die Kräfte im zulässigen Rahmen bleiben und niemand eingeklemmt wird. Das frühere Prüfverfahren DIN EN 12445 ist inzwischen in EN 12453 aufgegangen.
Quelle: DIN Media, DIN EN 12453 (kostenpflichtig)
Gilt für Schließ- & Zutrittssysteme: anders als bei Toren muss hier nichts jährlich geprüft werden. Wichtiger sind gute Produktqualität und, bei elektronischen Anlagen, der Datenschutz.
Anforderungen an mechatronische Türbeschläge, also Beschläge, die mechanische und elektronische Funktionen verbinden. Relevant beim Umstieg von rein mechanischen auf elektronische Schließsysteme.
Quelle: DIN Media, DIN EN 16867 (kostenpflichtig)
Freiwilliger Qualitätsmaßstab der VdS Schadenverhütung für Schließ-, Einbruchmelde- und Zutrittskontrolltechnik. Keine gesetzliche Pflicht, wird aber von Versicherern häufig vorausgesetzt oder mit besseren Konditionen honoriert.
Quelle: VdS Schadenverhütung (vds.de)
Diese Grundlagen betreffen jede Tür und jedes Tor unabhängig vom Typ. Sie stehen hinter fast jeder Prüfpflicht.
Technische Regel für Arbeitsstätten. Konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung und schreibt für kraftbetätigte Türen und Tore eine jährliche Sicherheitsüberprüfung vor. Kennt für ältere Anlagen keinen Bestandsschutz.
Quelle: BAuA, ASR A1.7 (kostenfrei)
Verpflichtet Betreiber, Arbeitsmittel (dazu zählen Tore und kraftbetätigte Türen) durch befähigte Personen prüfen zu lassen. Art und Intervall der Prüfung ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers.
Quelle: gesetze-im-internet.de, BetrSichV (kostenfrei)
Umsetzungshilfe der Berufsgenossenschaften zur ASR A1.7 und Grundlage der UVV-Prüfung mit Prüfbuch und Plakette. Feststellanlagen sind monatlich durch den Betreiber selbst und jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen.
Quelle: DGUV Publikationen, 208-022 (kostenfrei)
Wer eine Anlage betreibt, haftet für Schäden, die aus unterlassener Prüfung oder Wartung entstehen. Das ist der eigentliche Grund für wiederkehrende Prüftermine. Ohne dokumentierten Nachweis droht zusätzlich der Verlust von Versicherungs- und Garantieschutz.
Quelle: gesetze-im-internet.de, § 823 BGB (kostenfrei)
Brand- und Rauchschutztüren dürfen nur über eine geprüfte Feststellanlage mit Rauchmelder offengehalten werden, die im Brandfall automatisch schließt. Das dauerhafte Blockieren mit einem Keil setzt eine Schutzeinrichtung außer Kraft und kann nach § 145 StGB strafbar sein.
Quelle: gesetze-im-internet.de, § 145 StGB (kostenfrei)
Diese Übersicht dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung. DIN-Normen sind kostenpflichtig und nur über DIN Media (ehemals Beuth Verlag) im Volltext erhältlich; frei zugänglich sind Gesetze, Verordnungen und die genannten DGUV- und BAuA-Regelwerke. Stand der Recherche: Juli 2026.
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