Türtechnik für Hausverwaltungen

In der Verwaltung entscheidet selten die neueste Technik, sondern der Bestand: gewachsene Schließanlagen, Haustüren aus drei Jahrzehnten, ein Schließplan, den niemand mehr findet. Wir nehmen diesen Bestand auf, bringen ihn auf einen dokumentierten Stand und halten ihn im Intervall, für ein Objekt oder für den ganzen Bestand.

Ausgangslage

Was im Bestand wirklich ansteht

Wer Wohnanlagen verwaltet, plant selten neu. Der Alltag ist Bestand: eine Schließanlage, die über zwanzig Jahre mitgewachsen ist, Haustüren aus verschiedenen Jahrzehnten, dazu Keller, Müllräume und Tiefgaragen.

Das eigentliche Problem ist dabei fast immer der Schließplan. Fehlt er, lässt sich kein Zylinder mehr sauber nachbestellen, und niemand kann sagen, welcher Schlüssel wohin passt.

Dazu die Türen im Treppenhaus. Türschließer, die seit Jahren nicht nachgestellt wurden, schlagen ins Schloss oder ziehen die Tür nicht mehr ganz zu. Bei einer Rauchschutztür ist das ein Mangel, kein Komfortthema.

Der teuerste Einzelfall

Ein verlorener Generalschlüssel. Er öffnet im Zweifel jede Tür und entwertet damit die ganze Anlage. Ob alles getauscht werden muss oder sich der betroffene Bereich abgrenzen lässt, hängt am Schließplan.

Besonderheiten

Warum Verwaltung anders entscheidet

Technisch unterscheidet sich eine Wohnanlage kaum von einem Gewerbeobjekt. Der Unterschied liegt im Weg zur Entscheidung.

Beschluss statt Auftrag
Über die Erneuerung einer Schließanlage entscheidet die Eigentümerversammlung. Das Angebot muss sich also vorlegen und vergleichen lassen.
Kosten und Umlage
Instandhaltung und Modernisierung werden unterschiedlich behandelt. Wir trennen im Angebot, was Erhalt ist und was Verbesserung.
Zugang zu bewohnten Einheiten
Wohnungstüren sind nur mit Ankündigung erreichbar. Wir arbeiten mit festen Terminfenstern je Aufgang, damit ein Zugang je Wohnung reicht.
Mehrere Objekte gleichzeitig
Eine Verwaltung betreut selten ein Haus. Liegen die Objekte im selben Umkreis, lassen sich Wartungstermine bündeln.
Rahmenvertrag über den Bestand

Für Verwaltungen mit mehreren Objekten ist ein Rahmenvertrag der ruhigere Weg: gebündelte Wartungstermine, gleiche Konditionen und ein fester Ansprechpartner, der den Bestand kennt. Neue Objekte kommen im laufenden Vertrag dazu.

Normen & Rechtsgrundlagen

Was in Wohnanlagen gilt

Typische Aufträge

Was Verwaltungen bei uns beauftragen

Am häufigsten geht es um die Schließanlage. Wir bauen mechanische Schließanlagen mit sauberem Schließplan auf oder erweitern eine bestehende Anlage. Häufen sich Schlüsselverluste, lohnt ein elektronisches System mit sperrbaren Berechtigungen.

Der zweite Block sind die Türen selbst: Haus- und Wohnungseingangstüren nach Widerstandsklasse, dazu Rauchschutztüren im Treppenraum. Oft reicht es, Zylinder, Beschlag und Schließer aufeinander abzustimmen, statt die Tür zu tauschen.

Läuft der Bestand, geht es ums Halten. Wir übernehmen die dokumentierte Wartung von Türschließern, Feststell- und Rauchschutzanlagen. Störungen priorisieren wir nach dem Grad der Beeinträchtigung: eine offen stehende Haustür vor einem klemmenden Schließer im Keller.

Steht Größeres an, beginnt es mit Beratung und Planung vor der Eigentümerversammlung: Bestand aufnehmen, Varianten durchrechnen, Angebot vorlagefähig machen.

Zusammenarbeit

Vom Bestand bis zum Wartungsintervall

  1. Bestandsaufnahme mit Türliste
    Wir erfassen jede Tür des Objekts: Lage, Bauart, Beschlag, Zylinder, Schließer, Zustand. Die Türliste bleibt Ihnen, auch unabhängig von uns.
  2. Schließplan aufnehmen oder neu aufbauen
    Vorhandene Pläne gleichen wir mit der Realität ab. Fehlt der Plan, bauen wir ihn neu auf, mit klarer Zuordnung von Schlüsselgruppen.
  3. Angebot für die Eigentümerversammlung
    Sie bekommen einzeln ausgewiesene Positionen, getrennt nach Erhalt und Verbesserung. So lässt sich das Angebot vorlegen.
  4. Terminfenster abstimmen
    Vor der Ausführung legen wir Zeitfenster je Aufgang fest, damit Sie mit dem üblichen Vorlauf ankündigen können.
  5. Umsetzung objektweise
    Gearbeitet wird Aufgang für Aufgang. Die Haustür bleibt dabei verschließbar, notfalls über einen Übergangszylinder.
  6. Übergabe und Wartung im Intervall
    Sie erhalten Schließplan, Schlüsselquittungen und Prüfprotokolle für die Objektakte. Danach läuft die Wartung im vereinbarten Intervall.
Häufige Fragen

Was Verwaltungen uns oft fragen

Wer zahlt, wenn ein Generalschlüssel verloren geht?
Das ist am Ende eine rechtliche Frage, keine technische. Wer den Verlust verschuldet, haftet grundsätzlich, entscheidend ist aber, ob überhaupt eine Missbrauchsgefahr entsteht. Anhand des Schließplans sagen wir Ihnen, ob sich der betroffene Bereich abgrenzen lässt oder ob die Anlage insgesamt entwertet ist.
Brauchen wir für ein elektronisches Schließsystem einen Beschluss?
In aller Regel ja. Betrifft die Anlage Gemeinschaftseigentum, entscheidet die Eigentümerversammlung, und der Umstieg auf ein elektronisches System kann zusätzlich als bauliche Veränderung nach § 20 WEG gelten. Wir bereiten das Angebot als Beschlussvorlage auf, mit Alternativen und Folgekosten.
Können Sie eine Anlage erweitern, die ein anderer Betrieb eingebaut hat?
Ja, im Service arbeiten wir herstelleroffen. Ob sich eine Anlage erweitern lässt, hängt am Schließsystem und daran, ob es noch lieferbar ist. Wir prüfen Zylinder und Schließplan vor Ort und sagen Ihnen, ob die Erweiterung trägt oder der Neuaufbau günstiger kommt.
Lassen sich mehrere Objekte in einem Wartungsvertrag bündeln?
Ja, das ist bei Verwaltungen der Normalfall. Alle Objekte laufen unter einem Vertrag mit gleichen Konditionen, die Termine legen wir nach Lage zusammen. Die Protokolle bekommen Sie je Objekt getrennt, passend zur Abrechnung. Neue Objekte kommen im laufenden Vertrag dazu.
Nächster Schritt

BESTAND EINMAL SAUBER AUFNEHMEN?

Schildern Sie uns über das Formular kurz Ihren Bestand: Zahl der Objekte, Art der Anlagen, was gerade drückt. Sie bekommen eine Ersteinschätzung und ein Angebot, das sich in der Versammlung vorlegen lässt. Erreichbar Mo–Fr 8–20 Uhr.