Barrierefreiheit ist hier keine Kür, sondern Bauordnungsrecht. Dazu kommt ein Bestand, der über Jahrzehnte gewachsen ist, und ein Schlüsselwesen, bei dem oft niemand mehr genau weiß, wer welchen Generalschlüssel hat. Genau dort setzen wir an.
In Schulen, Rathäusern und Verwaltungsgebäuden liegen mehrere Jahrzehnte Bautätigkeit übereinander. Anbau, Sanierung, Nachrüstung: Jede Runde hat eigene Türen, eigene Zylinder und eigene Beschläge hinterlassen. Eine vollständige Türliste existiert selten.
Beim Schlüsselwesen zeigt sich das am deutlichsten. Über die Jahre sind Generalschlüssel an Hausmeister, Vereine, Reinigungsdienste und Ehemalige gegangen. Wer heute welchen Schlüssel besitzt, lässt sich oft nicht mehr rekonstruieren.
Und dann die Brandschutztür, die im Alltag mit einem Keil offen steht, weil sie sonst stört. Das ist der häufigste und zugleich folgenreichste Mangel, den wir in öffentlichen Gebäuden sehen.
Das dauerhafte Festkeilen einer Brandschutztür setzt eine Schutzeinrichtung außer Kraft und kann nach § 145 StGB strafbar sein. Zulässig ist Offenhalten nur über eine geprüfte Feststellanlage mit Rauchmelder, die die Tür im Brandfall selbsttätig schließt.
Anders als im Gewerbe entscheidet hier selten eine Person allein. Beschaffung, Nutzung und Bauunterhalt haben jeweils eigene Anforderungen.
Am Haupteingang geht es um Barrierefreiheit: automatische Dreh- oder Schiebetüren mit Sensorik, Gefahrenanalyse und geprüfter Notöffnung, häufig als Nachrüstung an einer vorhandenen Tür.
Im Gebäude sind es die Brand- und Rauchschutztüren, Klassenraum- und Objekttüren sowie Beschläge für Rettungswege. Oft genügt der Tausch von Beschlag und Schließer, um eine Tür wieder normgerecht zu machen.
Beim Schlüsselwesen bauen wir Schließanlagen mit sauberem Schließplan auf, mechanisch oder elektronisch mit sperrbaren Berechtigungen. Gerade bei Vereins- und Fremdnutzung ist das der Punkt, an dem sich Ordnung auszahlt.
Dauerhaft bleibt die wiederkehrende Prüfung von Feststellanlagen, kraftbetätigten Türen und Rettungswegbeschlägen, dokumentiert und übergeben an den Gebäudeunterhalt.
Schildern Sie uns über das Formular kurz die Liegenschaft: Gebäudeart, ungefähre Zahl der Türen und was ansteht. Sie bekommen eine Ersteinschätzung und ein Angebot in prüfbarer Form. Erreichbar Mo–Fr 8–20 Uhr.