Türen und Tore für öffentliche Gebäude

Barrierefreiheit ist hier keine Kür, sondern Bauordnungsrecht. Dazu kommt ein Bestand, der über Jahrzehnte gewachsen ist, und ein Schlüsselwesen, bei dem oft niemand mehr genau weiß, wer welchen Generalschlüssel hat. Genau dort setzen wir an.

Ausgangslage

Der gewachsene Bestand

In Schulen, Rathäusern und Verwaltungsgebäuden liegen mehrere Jahrzehnte Bautätigkeit übereinander. Anbau, Sanierung, Nachrüstung: Jede Runde hat eigene Türen, eigene Zylinder und eigene Beschläge hinterlassen. Eine vollständige Türliste existiert selten.

Beim Schlüsselwesen zeigt sich das am deutlichsten. Über die Jahre sind Generalschlüssel an Hausmeister, Vereine, Reinigungsdienste und Ehemalige gegangen. Wer heute welchen Schlüssel besitzt, lässt sich oft nicht mehr rekonstruieren.

Und dann die Brandschutztür, die im Alltag mit einem Keil offen steht, weil sie sonst stört. Das ist der häufigste und zugleich folgenreichste Mangel, den wir in öffentlichen Gebäuden sehen.

Keil ist keine Lösung

Das dauerhafte Festkeilen einer Brandschutztür setzt eine Schutzeinrichtung außer Kraft und kann nach § 145 StGB strafbar sein. Zulässig ist Offenhalten nur über eine geprüfte Feststellanlage mit Rauchmelder, die die Tür im Brandfall selbsttätig schließt.

Besonderheiten

Was der öffentliche Bau verlangt

Anders als im Gewerbe entscheidet hier selten eine Person allein. Beschaffung, Nutzung und Bauunterhalt haben jeweils eigene Anforderungen.

Barrierefreiheit als Pflicht
DIN 18040-1 ist über die Landesbauordnung Schleswig-Holstein bauaufsichtlich eingeführt. Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden ist sie damit verbindlich, nicht optional.
Prüfbares Angebot
Für das Vergabeverfahren braucht es Positionen, Mengen und Normbezug, nicht eine Pauschalsumme. Wir schreiben Angebote so, dass sie sich vergleichen lassen.
Schließhoheit im Betrieb
Schule, Hausmeister, Vereine und Reinigung brauchen unterschiedliche Bereiche. Das gehört in den Schließplan, bevor der erste Zylinder bestellt wird.
Bauzeit in den Ferien
Im Schulbetrieb sind die Ferien das eigentliche Zeitfenster. Material und Termine müssen dafür lange vorher stehen, sonst verschiebt sich alles um ein halbes Jahr.
Normen & Pflichten

Was im öffentlichen Gebäude gilt

Typische Aufträge

Was Träger und Ämter beauftragen

Am Haupteingang geht es um Barrierefreiheit: automatische Dreh- oder Schiebetüren mit Sensorik, Gefahrenanalyse und geprüfter Notöffnung, häufig als Nachrüstung an einer vorhandenen Tür.

Im Gebäude sind es die Brand- und Rauchschutztüren, Klassenraum- und Objekttüren sowie Beschläge für Rettungswege. Oft genügt der Tausch von Beschlag und Schließer, um eine Tür wieder normgerecht zu machen.

Beim Schlüsselwesen bauen wir Schließanlagen mit sauberem Schließplan auf, mechanisch oder elektronisch mit sperrbaren Berechtigungen. Gerade bei Vereins- und Fremdnutzung ist das der Punkt, an dem sich Ordnung auszahlt.

Dauerhaft bleibt die wiederkehrende Prüfung von Feststellanlagen, kraftbetätigten Türen und Rettungswegbeschlägen, dokumentiert und übergeben an den Gebäudeunterhalt.

Zusammenarbeit

Von der Türliste bis zur Übergabe

  1. Aufnahme mit Türliste
    Wir erfassen den Bestand Tür für Tür. Die Liste ist zugleich die Grundlage für eine Ausschreibung, auch wenn sie am Ende jemand anders ausführt.
  2. Prüfbares Angebot
    Positionen einzeln, mit Mengen und Normbezug. So lässt sich das Angebot im Vergabeverfahren bewerten und mit anderen vergleichen.
  3. Schließplan und Berechtigungen
    Vor der Bestellung klären wir, wer welchen Bereich braucht: Hausmeister, Verwaltung, Reinigung, Vereine. Das spart später Nachbestellungen.
  4. Ausführung im Ferienfenster
    Termine legen wir in die Ferien oder in die Schließzeiten. Material wird vorher disponiert, damit das Fenster nicht am Liefertermin scheitert.
  5. Übergabe an den Gebäudeunterhalt
    Sie erhalten Türliste, Schließplan und Prüfprotokolle. Danach läuft die Wartung im festen Intervall, auf Wunsch über mehrere Liegenschaften.
Häufige Fragen

Was Ämter uns oft fragen

Dürfen wir Brandschutztüren im Flur offen halten?
Nur über eine geprüfte Feststellanlage mit Rauchmelder, die die Tür im Brandfall selbsttätig schließt. Ein Keil oder Haken setzt die Schutzeinrichtung außer Kraft und kann nach § 145 StGB strafbar sein. Feststellanlagen sind nach DIN 14677 regelmäßig zu prüfen.
Können Sie im Ferienfenster arbeiten?
Ja, das ist im Schulbau der Regelfall. Entscheidend ist der Vorlauf: Aufnahme und Bestellung sollten deutlich vor den Ferien stehen, damit Lieferzeiten das Fenster nicht auffressen. Den Zeitplan stimmen wir mit dem Gebäudeunterhalt ab.
Wie sieht ein Angebot für das Vergabeverfahren aus?
Als Positionsliste mit Mengen, Bauteilbeschreibung und Normbezug, getrennt nach Gewerken und Bauabschnitten. Damit lässt es sich prüfen und mit anderen Angeboten vergleichen. Pauschalpreise ohne Aufschlüsselung liefern wir für öffentliche Auftraggeber nicht.
Was tun, wenn niemand mehr weiß, wer welchen Schlüssel hat?
Bestand aufnehmen und neu ordnen. Wir erfassen Türen und vorhandene Zylinder, bauen den Schließplan neu auf und legen fest, welche Gruppe welchen Bereich öffnet. Bei häufigem Nutzerwechsel ist ein elektronisches System sinnvoll, weil sich verlorene Medien sperren lassen.
Nächster Schritt

BESTAND FÜR DIE AUSSCHREIBUNG?

Schildern Sie uns über das Formular kurz die Liegenschaft: Gebäudeart, ungefähre Zahl der Türen und was ansteht. Sie bekommen eine Ersteinschätzung und ein Angebot in prüfbarer Form. Erreichbar Mo–Fr 8–20 Uhr.